Gedenkstein  

„Vergesst uns nicht“
- Vergesst uns nicht, waren die letzten Worte so manchen Häftlings, der in den Armen eines Kameraden starb, war die Botschaft aus den letzten Blicken vieler Sterbender. „Vergesst uns nicht“ das ist der Auftrag, dem wir uns verpflichtet fühlen.
 
 

Gefangene
Zeichnung: Wilhelm Sprick


 

Das Totenbuch

sowjetisches Speziallager Nr. 7/Nr. 1 in Weesow und Sachsenhausen 1945 - 1950

Am 04. September 2010 ist das Totenbuch für das Speziallager Sachsenhausen der Öffentlichkeit übergeben und zum Kauf angeboten worden. Spät, für viele zu spät. Sie sind inzwischen gestorben oder so krank, dass sie in dem Buch nicht mehr nach ihren Familienangehörigen, Freunden und Kameraden suchen können.

Das Totenbuch ist von Mitarbeitern des DRK und der Gedenkstätte erarbeitet worden, ehemalige Häftlinge und ihre Verbände wurden nicht beteiligt. Auch das ist traurige Vergangenheit, wie die Tatsache, dass die Opfer der Kommunisten ebenfalls nicht an der Ausstellung des Museums für das Speziallager beteiligt worden sind. Wir hoffen, dass in Zukunft demokratische Verhältnisse auch in der Gedenkstätte einkehren und eine Beteiligung aller Betroffenen stattfindet.

Das Totenbuch enthält die Namen von 11.890 Toten, die in Weesow und Sachsenhausen verscharrt sind. Es ist auf der Basis sowjetischer Dokumente und verschiedener deutscher Quellen zusammengetragen worden. Ob diese vollständig sind oder nicht, wird uns die Zukunft lehren.

Obwohl so lange an dem Totenbuch gearbeitet worden ist, enthält das Nachwort – wie wir feststellen mussten – zumindest einen nicht unerheblichen Fehler. Der Eintritt der Volljährigkeit ist für die Ermittlung der Anzahl der im Lager gestorbenen Jugendlichen des Jahrgangs 1928 auf den Beginn des Jahres 1945 festgesetzt worden, obwohl die Jugendlichen in diesem Jahr erst 17 Jahre wurden. Da der Eintritt der Volljährigkeit nach dem in ganz Deutschland geltenden Recht auf den Beginn des 21. Lebensjahres festgesetzt war, wurde 1945 nicht nur der Jahrgang 28 erst mit dem Beginn des 21. Lebensjahres volljährig, sondern auch die Jahrgänge bis 1924.
Erst nach Schließung der Lager hat die DDR die Vorschrift geändert und den Eintritt der Volljährigkeit auf die Erreichung des 18. Lebensjahres festgesetzt.

Der Besitz des Totenbuches versetzt uns in die Lage, Verbleibsanfragen jetzt schnell und unbürokratisch zu bearbeiten.

Sie können sich wenden an unser Vorstandsmitglied Mariagnes Pense
(Kontakt siehe Impressum).