FORUM ZUR
AUFKLÄRUNG
UND ERNEUERUNG

Eine Vielzahl solcher
Goldmünzen sowie
wertvolle Briefmarken wurden einem Brandenburger vom MfS nach einem fingierten Strafverfahren entwendet

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Verhinderung einer dauerhaften Diskreditierung:

Beratung und Begleitung von Konfiskationsopfern,
darunter zwei Wiederaufnahmeanträge von Verfahren
zur strafrechtlichen Rehabilitierung von Opfern der SED-Willkürjustiz


Im letzten Jahr betreuten wir unter hohen persönlichen und Zeitaufwand in den Ländern
Brandenburg und Sachsen-Anhalt zwei Wiederaufnahmeverfahren von SED-Opfern


Nach monatelangen Recherchen in Stasi-, Gerichts- und Steuerakten sowie den Gesetzesgrundlagen der DDR (Steuerrecht, Zollgesetz, Geldverkehrsordnung, Edelmetallgesetz) haben Dr. Ullmann und Reinhard Dobrinski die Voraussetzungen als hinreichend angesehen, Anträge zur Wiederaufnahme von Verfahren zur strafrechtlichen Rehabilitierung gemäß § 359 Ziff. 5 StPO zu stellen.

In beiden Fällen wurde den Opfern die strafrechtliche Rehabilitierung teilweise oder ganz versagt. Im “Brandenburger Fall” ist zu verzeichnen, daß der Betroffene bereits 1990 - noch unter der Regierung von de Maiziere` - einen Antrag auf Kassation, eine Besonderheit des DDR-Strafrechts, gestellt hatte. Dieser Antrag wurde bis 1996 verschleppt und dem Betroffenen die Vorteilhaftigkeit eines strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens suggeriert.
Eine erneute Verhandlung des Falls, die DDR-Staatsstaatsanwälte, Richter, MfS-Vernehmer und Steuerfahnder auf Zeugen-/Anklagebank erlebt hätten, wurde verhindert. Die Rechtswege der Opfer wurden in einem Fall nach enormen Anwaltskosten und im and ren Fall mangels Masse aufgegeben. Wenn das “mangels Masse” etwas zu locker erscheinen sollte, dann sollte es uns nur bewußt machen, daß nicht anerkannter “Opferstatus” Rentenverlust auf Lebenszeit und soziale Ausgrenzung bedeutet.
Für diese Opfer, das sei an die Adresse unserer Volksvertreter gesagt, ist die DDR nicht untergegangen. Mich persönlich macht es wütet, wenn die Planer und Vollzieher der Diktatur durch den Einigungsvertrag das “mildere Recht” der Bundesrepublik Deutschland empfangen, obendrein durch Bundesverfassungsgerichtsentscheid und vor dem Abschluß stehenden Gesetzgebungsakt ihre diktaturerhaltende Lebensarbeitsleistung in fürstliche Renten gewandelt bekommen. Diese Art erneuter Diktaturnachpflege in Deutschland ist nicht hinnehmbar.

Unausbleiche Folge geschilderter Fälle der Nichtrehabilitierung ist, daß der Glaube in Rechtsstaatlichkeit und Demokratie der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend erschüttert wird. Leider gelangt man im Umgang mit Staatsanwälten und Richtern auch zu der Überzeugung, daß durch die Stasi-Unterlagen belegte Rechtsbeugung und -willkür in diesem Bereich exzessiver Diktaturausübung schnell damit “abgebürstet” wird, daß Zollvergehen und Steuerhinterziehung... auch nach rechtsstaatlichen Maßstäben strafbare Handlungen sind. Mit “Lehrweisheiten”, die in Fach “Lebenskunde” vermittelt werden, wird der zweite Bereich der justitiellen Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, die Opfer-Rehabilitierung, dauerhaft diskreditiert.