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Presseerklärung

Altenlasten in der Birthler-Behörde: Direktor Hans Altendorf Originalschreiben

Berlin, den 8.3.2009

Wir, ein Verein der sich der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit stellt, sehen die Recherchen der Journalisten Dirk Banse und Uwe Müller bzgl. der Biografie des KPD-/DKP-Sympathisanten Hans Altendorf als wichtigen Teil der historischen Aufarbeitung der deutsch-deutschen Geschichte. Offenbar erscheint eine politische Karriere im Focus der Gegenwart, die in einer Zeit liegt, da im geteilten Deutschland westlich der Elbe eine unsichtbare Front im Kampf um den ‚Endsieg’ des Kommunismus errichtet wurde. Es geht u. E. auch nicht darum, ob Direktor Altendorf, irgendwann sein Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland überdacht und zur Loyalität zurückgefunden hat. Es geht hier allein um den mit der jetzt bekannt gewordenen Tatsache einhergehenden Totalverlust der Vertrauensgrundlage zu den Opfern des Kommunismus.

In einer Behörde, wie sie Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR (BStU) ist, kann Direktor Altendorf keinen Platz mehr haben. Jede Unterstützungsbekundung gegenüber den SED-Opfern bleibt was sie tatsächlich ist: Ein Verbalakt, der selbst bei wohlfeiler Rhetorik das Vertrauen nicht zurückzubringen vermag !

Die dieser Behörde kraft Gesetzes zufallenden Aufgaben umfassen nicht zuletzt auch die historische und politische Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, eingebunden das Wirken des MfS im sogenannten Operationsgebiet. Dass die Behörde zur Unterwanderung und Terrorvorbereitung in der BR Deutschland durch die DKP-nahe Kampfgruppe „Forster“ keinen erkennbaren Arbeitsfortschritt vorzuweisen hat, drängt die Frage nach „geplanten“ Zufällen auf.

Auch sehen wir nunmehr in einigen Entscheidungen der BStU um die opferfeindliche Auslegung des § 12 Abs. 1 StUG, die Verhinderung der Akteneinsicht für Bevollmächtigte von Opfern politischer Verfolgung, den Geist von Hans Altendorf und Gleichgesinnten durchschimmern. Zwar beteuert Frau Birthler bei jeder Gelegenheit, dass die Opfer der DDR-Diktatur jede Unterstützung erhalten, aber die Überwindung der engherzigen Auslegung des § 12 Abs. 1 schien ihr nie geboten. Das vermeintliche Hindernis für die Akteneinsicht hätte über die Novellierungen des StUG längst ausgeräumt werden können, aber die Entscheidung dagegen war der Behörde höherwertiger.
Wir sehen uns daran erinnert, dass im September 2007 durch die Professoren Klein und Schroeder ein Gutachten zu den „Altlasten“ (MfS-/SED-Kader) in der Behörde vorgelegt wurde, aber am Ende alle Probleme der Heilung durch die Zeit überlassen wurden.

Was nun den aktuellen Fall angeht, sehen wir den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Herrn Staatsminister Bernd Neumann, in der Pflicht, für Direktor Hans Altendorf eine Sicherheitsüberprüfung (eingeschlossen das „Gaucken“) und bis zum Vorliegen eines Ergebnisses dessen Suspendierung zu verfügen.

gez. R. Dobrinski
Vorstandsvorsitzender, Forum zur Aufklärung und Erneuerung e. V.