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Presseerklärung

anlässlich der Darstellung zum Massaker in Treuenbrietzen in der Tageszeitung "Neues Deutschland" Originalschreiben

Neues Deutschland
Chefredakteur
Herrn Jürgen Reents
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin

Berlin, 13. 1. 2009

Andreas Fritsche: Die Lebenden und die Toten... (ND vom 8. 1. 2009)
ANLAGE: Manuskript „Die Lebenden und ihre mahnenden Toten“
MANUSKRIPT

Sehr geehrter Herr Reents,

das Thema „Massaker Treuenbrietzen“ hat, wenn auch aus unserer Sicht mit viel Verzug, ein großes Echo ausgelöst. Mit im Betreff genanntem Artikel wurde das nicht zuletzt auch völker-(straf)rechtlich relevante Ereignis an Ihre Leserschaft herangetragen.

Mit der als Anlage beigefügten Arbeit überreicht der Unterzeichnende Ihnen eine Erwiderung, da die lokale zeitgeschichtliche Umrahmung in dem Artikel von Andreas Fritsche und die DDR-Wirklichkeit doch deutlich auseinanderfallen.

Entnehmbare Quellenangaben, insbesondere auch die MfS-Dokumente zum Schicksal von Heinz Kleber (gest. 16.8.1957), werden Ihnen unsere Haltung vielleicht auch nur etwas verständlicher machen.

Mit freundlichen Grüßen Reinhard Dobrinski

 

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E-Mail an den Chef vom Dienst des ND vom 23.2.2009:

Sehr geehrter Herr Goetze, da das mit Übergabeschreiben vom 13.1.2009 an Herrn CHR Reents überbrachte Manuskript im ND nicht veröffentlicht werden konnte, werden wir es nunmehr über unsere Homepage mit entsprechendem Zusatz zur Veröffentlichung bringen. Da wir unständige Leser des ND sind, wären wir für Informationen dankbar, sobald nachprüfbare Quellen zur Befassung der SED-Kreisleitung mit dem Gegenstand erschlossen werden sollten. Dürfen wir Sie bitten, Herrn Pfr. Jakob i. R. das Manuskript zuzustellen, damit er wenigstens von unserer Sichtweise erfährt. Wir unterstellen, daß Herrn Andreas Fritsche die Adresse bekannt ist.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Reinhard Dobrinski  

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Presseerklärung

Ermittlungsverfahren zum Massaker in Treuenbrietzen von StA Potsdam eingestellt Originalschreiben

Berlin, den 28.10.2009

Das Ermittlungsverfahren im Falle der Kriegsverbrechen am 23. April 1945 in Treuenbrietzen wurde durch die Staatsanwaltschaft Potsdam eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam teilte uns zum Ermittlungsverfahren, Az.: 496 Ujs 19965/06, das im Ergebnis unserer Strafanzeige wegen Kriegsverbrechen ... vom 7.11. 2006 eingeleitet, eingestellt und wiederaufgenommen wurde, mit, dass das Verfahren „..nach überzeugender Bewertung des Bundesjustizministeriums (BMJ)...“ wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt werden mußte.

Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass nach Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945 die Zuständigkeit deutscher Gerichte für strafbare Handlungen von Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige ausgeschlossen wurde. Wegen fehlender Anhaltspunkte war davon auszugehen, dass bei der Herstellung der Einheit Deutschlands eine Änderung dieser Rechtslage auch nicht gewollt war. Es wurde ferner unterstellt, dass die UdSSR dem Zwei-plus-Vier-Vertrag nur unter dieser Annahme zugestimmt habe.

Kritikwürdig bleibt aus unserer Sicht die Tatsache, daß eine Übergabe des Vorgangs an die russischen Strafverfolgungsbehörden noch nicht erfolgt ist.

Wir gehen jedoch davon aus, daß die Nähe des Zeitpunkts der Bewertung durch das BMJ zum 27. September 2009 der Beweggrund des Hinauszögerns ist.

gez. Reinhard Dobrinski