|
FORUM
ZUR
AUFKLÄRUNG UND ERNEUERUNG |
|
Presseerklärung
HELP e. V.
Soziale Kontakt- und Beratungsstelle
für ehemalige politische Häftlinge
Wolfgang Kockrow, Help-VorstandFORUM zur Aufklärung und Erneuerung e. V.
Reinhard Dobrinski, VorstandsvorsitzenderInstitut für Deutsche Sprache,
Mannheim:
Hinweis vom 28. Juli 2006
zur sprachlichen Formulierung
des StUG hier
Berlin, 1. August 2006
Die Birthlerbehörde verweigert von DDR-Opfern Bevollmächtigten die unverzichtbare eigene Akteneinsicht zur Vorbereitung von Rehabilitierungs-/Wiederaufnahmeverfahren
Die Versuche der Unterzeichnenden, einen Konflikt mit der Behörde der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen (BStU) um die Einsicht in die MfS-Akten von Strafverfolgten zur Vorbereitung von Verfahren der strafrechtlichen Rehabilitierung/Wiederaufnahmeverfahren beizulegen, sind gescheitert.
Die BSTU, die in ihrer Auffassung auch durch den Beauftragten der Bundesregierung für Medien und Kultur unterstützt wird, beschneidet die Rechte der Bevollmächtigten von DDR-Strafverfolgung Beroffenen. Entgegen dem Wortlaut des § 12 Abs. 1. Ziff. 2 StUG, der das Auskunftsrecht und Akteneinsichtsrecht für die Bevollmächtigten ausdrücklich festlegt, ist die Behörde nicht bereit das Akteneinsichtsrecht zu gewähren.Für die Bevollmächtigten ist es bei immer wieder auftretender unterschiedlicher oder sogar gegen-sätzlicher Sichtweise auf die MfS-Akten unverzichtbar, sich ein eigenes Bild zu den aktenkundlichen Ermittlungsvorgängen zu verschaffen. Filtrate bieten keine hinreichende Grundlage, die inneren Zusammenhänge eines Verfolgskonstrukts zu erkennen.
Befremdlich ist das Verhalten der Behörde vor dem Hintergrund eines bekannten Falls eines Be-troffenen, der in einem MfS-manipulierten Strafverfahren durch Gerichtsentscheidung zwangsweise in das Bezirkskrankenhaus für Psychiatrie in Eberswalde eingewiesen wurde.
Dem Betroffenen wurde durch die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Frankfurt/Oder, die Bezirksstaatsanwaltschaft und das Kreisgericht Frankfurt/Oder das Recht auf Verteidigung, ein Justizgrundrecht auch nach der StPO (DDR), verweigert.
Seit 16 Jahren scheiterte dessen strafrechtliche Rehabilitierung, weil und das ist eine gängige Begründung der Rehabilitierungskammern/ -senate/ Staatsanwaltschaften die Tat auch in der freiheitlich demokratischen Rechtsordnung der Strafverfolgung unterliege. Es griff bisher die
Aktenwahrheit der MfS-Ermittlungsunterlagen bei allen zutage tretenden Widersprüchen.Die Behörde setzt sich mit dieser Verweigerung über ihren gesetzlichen Auftrag hinweg, Betroffene in Vorbereitung ihrer Rehabilitierungsverfahren zu unterstützen.
Wolfgang KockrowReinhard Dobrinski