FORUM ZUR
AUFKLÄRUNG
UND ERNEUERUNG
 

 

Vorwort

Zu Beginn des zehnten Jahres des Mauerfalls steht fest:
Die Berliner Polizeibehörde, Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) geht davon aus, daß durch ihre Ermittlungsarbeit und die Strafverfolgung ca. 3 Mrd. DM, die durch kriminelles Handeln bei der Transformation des sogenannten Volkseigentums "privatisiert" wurden, den Nachlaßverwaltern des DDR-Vermögens und des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR sichergestellt zu haben.
Immerhin: Die Schaffung dieser Sonderermittlungsbehörde hat sich gerechnet.

Von den ursprünglich geschätzten Vermögensschäden von 20 bis 30 Mrd. DM, die in der Wende- und Nachwendezeit einschließlich Währungsunion durch "Freibeuterei" verursacht wurden, sind folglich 17 bis 27 Mrd. DM mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Liquidationsgewinne der zweiten deutschen Diktatur der persönlichen oder kollektiven Bereicherung anheimgefallen.
Immerhin: Diese Form der Akkumulation von Kapital hat sich gerechnet. Etwa 1 Millionen Opfer,* die im Rahmen der Repressionen des DDR-Machtapparates von Vermögenskonfiskationen betroffen wurden, konnten aufgrund der gesetzgeberischen Gestaltungen der vermögensrechtlichen Wiedergutmachung Rückgabe- oder Entschädigungsansprüche nicht durchsetzten.

Immerhin: Die Opfer treffen in den Ämtern nicht selten auf ihre verbeamteten DDR-Staatsdiener bar jeder Erinnerung an eigenem willkürlichen Handeln.
Die Gesetzgebung zur Überwindung der Folgen der SED-Diktatur, u. a. die Gestaltung des § 10 VermG, war Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen Anlaß, an die regierungstragenden Koalitionsparteien heranzutreten mit dem Ziel, die Unmöglichkeit der Opfern auferlegten Beweislast bezüglich des Verwertungsnachweises konfiszierten Eigentums zu überwinden.

Immerhin: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil ** vom 19.11.98 ein Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 10.9.97 sowie einen Bescheid des Thüringer Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 23.5.96 (Versagung von Entschädigung für im Zusammenhang mit einem 1962 gescheiterten Fluchtversuch eingezogenen Eigentums) aufgehoben und eine Weichenstellung zugunsten in ihren Rechten erneut verletzter Opfer und Betroffener vorgenommen.

* HELP e.V./ARE-Veröffentlichung vom 31.3.98 ** BVerwG, Az.: 7 C 40.97